Erbrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Mediation
Baurecht, Architektenrecht, Immobilienrecht, Vergaberecht
Fachgebiete
Arbeitsrecht
Ebenso geht es im Arbeitsrecht nicht alleine. Firmen brauchen Mitarbeiter – Mitarbeiter brauchen Firmen.
Arbeit ist ein Miteinander – von Anfang an. Ein Arbeitsvertrag schafft nicht nur Rechtssicherheit – vielmehr ist er bereits Visitenkarte und gewährt einen tiefen Einblick: Veraltet und unstrukturiert oder modern, fair und motivierend?
Hakt es im Miteinander – egal ob zwischen Kollegen, Teams oder Vorgesetzten – eine Mediation klärt und motiviert.
Trennen sich die Wege – z. B. bei Abmahnung oder Kündigung – sichert die Beratung vom Fachanwalt für Arbeitsrecht bares Geld: Das Kündigungsschreiben muss nicht nur schriftlich sein und zugehen, sondern die Kündigung muss meist auch einen „Grund“ im Sinn des Kündigungsschutzgesetzes haben – eine sehr hohe Hürde für Arbeitgeber.
Aus diesem Grund fließen häufig Abfindungen am Arbeitsgericht.
Im Arbeitsrecht sind daher neben ausgezeichnetem Fachwissen vom Fachanwalt für Arbeitsrecht auch Verhandlungsstrategie und ein „Pokerface“ wichtig – es wirkt sich unmittelbar auf Ihren Geldbeutel aus. Wir wissen das und verhandeln für Sie auch so.
Denn: Mit einer Hand lässt sich kein Knoten knüpfen – daher zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Arbeitsvertrag, Kündigung oder Abmahnung: alleine gemacht, läuft es schief und viel Geld wird verspielt – daher zum Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Formalia des Kündigungsschreibens (z. B. Formulierung der Kündigung, richtige Zustellung des Kündigungsschreibens, Unterschrift der richtigen Person)
- Verfahrensabläufe (z. B. Anhörung Betriebsrat, vorherige Abmahnung, nötige Zustimmung vom Integrationsamt oder Gewerbeaufsichtsamt vor der Kündigung)
- Kündigungsgründe (Sind Gründe nötig? Existieren Gründe? Gerade „betriebsbedingte Kündigungen“ werden oft leichtfertig angenommen)
Häufige Fehler des befristeten Arbeitsverhältnisses sind, dass die Form und der Unterschriftszeitpunkt nicht eingehalten oder Befristungsgründe missverstanden werden. Auch die Verlängerung einer Befristung ist fehleranfällig: Wird die Befristung zum falschen Zeitpunkt unterzeichnet oder der Vertragsinhalt geändert, besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet.
Die pauschale Abgeltung aller Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt ist häufig unwirksam. Zudem dürfen die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes nicht verletzt werden!
Prüfen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit, ob es sich um einen „echten Selbständigen“ oder um einen „Scheinselbständigen“ handelt. Handelt es sich nämlich um einen Scheinselbstständigen, ist dieser plötzlich – rückwirkend – Arbeitnehmer. Das heißt, neben dem Werklohn, der bereits bezahlt ist, fallen – rückwirkend – alle Sozialversicherungsbeiträge wie für einen Arbeitnehmer an.
Fixe Kriterien zur Einordnung, wann Scheinselbständigkeit vorliegt, gibt es nicht. Maßgebend ist, der Vertrag und die tatsächliche Handhabung!
Ein heißes Eisen – der Arbeitgeber haftet ggf. für mehrere Personen und mehrere Jahre für die Sozialversicherungsbeiträge! Ein Statusfeststellungsverfahren schützt.
Die Mediation eignet sich hervorragend, um die Zusammenarbeit zwischen Mitarbeitern untereinander, Mitarbeitern und Vorgesetzten und innerhalb oder zwischen Teams / Abteilungen zu verbessern.
Fachlich sind wir durch die Ausbildung zum Mediator und als Fachanwalt für Arbeitsrecht bestens geeignet. Mediationen haben eine Erfolgsquote zwischen 80 und 90 %.
Für die Firma liegt der Erfolg der Mediation darin, dass zufriedene Mitarbeiter ohne Revier- und Grabenkämpfe motivierter und effizienter arbeiten und auch mancher Personalwechsel, der Zeit, Ressourcen und Geld kostet, vermieden wird.
Architektenrecht
Umso wichtiger ist es, dass Sie auf einen erfahrenen Rechtsanwalt zurückgreifen können.
Wir gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam – von der Planung, während und nach der Bauausführung und wenn es um Baumängel oder unberechtigter Zahlungsansprüche geht.
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Oft wird auch eine Prämie für Kostenunterschreitung vereinbart.
Unser Erfahrung für Sie!
Wir beraten Sie gerne!
Weiter hat der Architekt zentrale Überwachungspflichten bzgl. der Bauleistung der verschiedenen Bauhandwerker und muss die verwendeten Materialien prüfen und Hinweise erteilen.
Besondere Verantwortung hat der Architekt im Bereich der Koordination, um den richtigen Ablauf zu sichern, um z. B. Feuchtigkeitsschäden und langfristige Bauschäden zu vermeiden.
Fragen? Wir kennen die Antworten.
Ist Ihr Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist die Bauhandwerkersicherungshypothek schnell, effektiv und kostengünstig!
Sie erhalten per einstweiliger Verfügung innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Vormerkung im Grundbuch, ohne dass der Auftraggeber und Grundstückseigentümer davon weiß. Dieser bekommt dann sofort Probleme mit seiner Bank und Finanzierung und kann das Objekt nicht weiter verkaufen, weil das Grundbuch blockiert ist. Er hat sofortigen Handlungsbedarf und kann Ihre Rechnung nicht mehr „aussitzen“.
Bauhandwerkersicherungshypothek mit uns – schnell an Ihre Geld kommen.
Liegt dann tatsächlich noch ein Fehler vor, ist dieser meist von Mehreren verursacht (Bauunternehmer, Sonderfachmann, Baustofflieferant, Bodengutachter).
Wir helfen Ihnen und koordinieren unsere Tätigkeit mit Ihrem Versicherer.
Wir recherchieren für Sie die Bonität Ihres Kunden.
Sicherungsbürgschaft mit uns – schnell an Ihre Geld kommen.
Baurecht
Umso wichtiger ist es, dass Sie mit uns auf einen erfahrenen Rechtsanwalt zurückgreifen können.
Wir gehen den Weg mit Ihnen gemeinsam – von der Planung, während und nach der Bauausführung und wenn es um Baumängel oder unberechtigter Zahlungsansprüche geht.
Als Unternehmer möchten Sie gute Arbeiten abliefern und dafür Ihren Lohn. Denken Sie von Anfang daran, Ihrer Werklohnforderung abzusichern: Informieren Sie sich über Ihre Kunden und deren Bonität.
Werden Sie frühzeitig tätig, wenn Sie an der Baustelle feststellen, dass bei Ihnen oder anderen Firmen die Zahlungen nicht pünktlich eingehen. Klären Sie mögliche künftige Abrechnungsprobleme schnell, solange Sie noch an der Baustelle tätig sind. Dann kann ein zahlungsunwilliger Bauherr die fällige Zahlung nicht „aussitzen“.
Nutzen Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Sicherungsmittel für Ihre Werklohnforderung, wie die Bürgschaft nach § 648 a BGB und die Bauhandwerkersicherungshypothek.
Dokumentieren Sie Behinderungen am Bau klar und beweissicher – ebenso wie zusätzliche und geänderte Leistungen.
Und wenn es hakt: Wir wissen, das Sie schnelle Lösungen brauchen und keine jahrelangen Rechtstreitigkeiten.
Das Geld und die Energie dafür setzen Sie besser in Ihrem Unternehmen ein.
Wir sprechen Ihre Sprache und kennen die technischen Probleme. Wir verhandeln schnell und kompetent für Sie; eine baubegleitende Mediation kann komplexe Probleme schnell lösen!
Weitere wichtige Gesichtspunkte im Bauvertrag sind:
- Sichern Sie den Fertigstellungstermin mit rechtlich wirksamer Vertragsstrafe ab!
- Regeln Sie, welcher Subunternehmer mit welcher Qualifikation an die Baustelle darf!
- Bestimmen Sie, wer Mehrkosten auslösen darf (- Nur der Bauherr oder auch der Architekt?)!
- Vereinbaren Sie Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften!
Mit uns hat Ihr Bauvertrag keine nachteiligen Lücken für Sie!
Denken Sie auch an Ihr Zurückbehaltungsrecht und dass Sie einen Vorschuss für die Mangelbeseitigung fordern dürfen.
Fragen? Wir zeigen Ihnen, wie Sie richtig vorgehen.
Wird der Mangel nicht behoben, können Sie als der Bauherr den Mangel selbst beseitigen (lassen). Dazu können Sie vom Unternehmer einen Vorschuss auf die entstehenden Kosten verlangen oder die Vergütung mindern.
Wann ist eine Kündigung des Vertrages die richtige Reaktion auf Mängel?
Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Zentral wichtig ist die Abnahme: Soll diese mit oder ohne Gutachter stattfinden? Was ist im Abnahmeprotokoll zu regeln? Wichtig ist jedenfalls, dass Sie Mängel exakt definieren, Verantwortlichkeiten festlegen und Fristen verbindlich setzen!
Der Unternehmer fordert Geld für Mehrarbeit bzw. für gestellte Nachträge? Hier ist zu klären: Sind diese im Vertragspreis enthalten oder handelt es sich um eine echte zusätzliche Leistung? Ein individuelles, konkretes Leistungsverzeichnis hilft, dies festzulegen.
Informieren Sie sich bei uns, bevor Sie das Abnahmeprotokoll unterschreiben oder bezahlen!
Sie erhalten die beantragte Baugenehmigung nicht? Oder Ihr Nachbar baut und Sie sind mit seinem Vorhaben nicht einverstanden? Ihnen drohen Lärm oder Gestank?
Wir helfen Ihnen.
Sie erhalten per einstweiliger Verfügung innerhalb von ein bis zwei Wochen eine Vormerkung im Grundbuch, ohne dass der Auftraggeber und Grundstückseigentümer davon Kenntnis hat. Dieser bekommt dann sofort Probleme mit seiner Bank und Finanzierung: Er kann das Objekt nicht weiter verkaufen, weil das Grundbuch blockiert ist. Er hat sofortigen Handlungsbedarf und kann Ihre Rechnung nicht mehr „aussitzen“.
Bauhandwerkersicherungshypothek mit uns – schnell an Ihr Geld kommen.
Dokumentieren Sie den Zugang Ihrer Behinderungsanzeigen beweiskräftig.
Wir beraten Sie.
Die Gestaltung des Bauvertrages und des Leistungsverzeichnisses entscheidet über Ihren Leistungsumfang, also was ein Mangel ist, und ob Sie einen Nachtrag stellen können.
Das Leistungsverzeichnis ist nicht nur zentral wichtig für Ihren Leistungsumfang, sondern auch dafür, ob später Mängel gerügt werden und ob Sie einen Nachtrag stellen können.
Wir sichern Ihre Position.
Wir recherchieren für Sie die Bonität Ihres Kunden.
Sicherungsbürgschaft mit uns – schnell an Ihr Geld kommen.
Denken Sie jetzt schon an die Sicherung Ihrer Werklohnforderung und an eine Vertragserfüllungsbürgschaft: Das sichert Sie und zeigt Ihre Kompetenzen!
Stellen Sie Ihre Abschlagsrechnungen frühzeitig und richtig.
Bauhandwerkersicherungshypothek mit uns – schnell an Ihr Geld kommen.
Erbrecht
Ein Erbfall, Erben, Testament und Pflichtteilssachen sind für Sie in erster Linie mit vielen persönlichen und emotionalen Fragen verknüpft.
Wir als Anwalt für Erbrecht wissen das und nehmen Ihnen den fachlichen und rechtlichen Teil ab und unterstützen Sie in den übrigen Fragen.
Es richtig zu machen, kostet Sie zwar etwas Überwindung, um die Sache anzugehen, aber nicht viel Geld.
Wollen Sie Ihren Pflichtteil geltend machen? Wir übernehmen das für Sie – von der Auskunft bis zur Auszahlung des Geldes an Sie. Haben andere Personen aus dem Erbe bereits vor vielen Jahren Schenkungen erhalten, sorgen wir trotzdem dafür, dass Sie auch deswegen nicht leer ausgehen.
Haben Sie Anspruch auf Auskunft, geht es für Sie um bares Geld. Wir „lesen“ für Sie die Auskunft „richtig“ und erkennen Schwachstellen.
Das Ehegattentestament / Berliner Testament hat viele Vorteile wie z. B. wechselseitige Absicherung der Ehepartner, Altersvorsorge und Schutz vor späteren „Erbschleichern“. Nachteile sind, dass Freibeträge von Kindern nicht genutzt werden, höhere Steuern anfallen, Pflichtteilsansprüche von Kindern ausgelöst werden und nach dem Tod des Ersten nicht mehr auf veränderte Situationen reagiert werden kann.
Ein gutes Berliner Testament / Ehegattentestament ist daher mehr als die Einsetzung des Ehepartners und der Kinder zum Schluss: Richtig gemacht, nutzen Sie die Vorteile und halten sich in Bezug auf anfallende Steuern, Pflichtteilsansprüchen von Kindern und veränderten Lebenssituationen die Änderungsmöglichkeit offen.
Familienrecht
Wir als erfahrener Fachanwalt für Familienrecht in Landshut wissen das und vereinen diese Dinge in unserer Beratung:
Wir begleiten Sie mit ausgezeichnetem Fachwissen, praktischen Tipps, Tricks, Hilfestellungen und Verhandlungsgeschick – konsequent in der Sache, aber ohne einen Scherbenhaufen zu hinterlassen.
Wir unterstützen Sie auch in allen Fragen rundherum – über den Tellerrand hinaus – und machen Ihr Anliegen zu unserem.
Gewusst? Ein weiterer Punkt, über den wir Sie in unserer Beratung aufklären!
Wir beraten Sie, welchen Anteil Sie und welchen Anteil der andere Elternteil trägt – und für welche Dauer.
Der unterhaltspflichte Elternteil zusätzlich zum bereits bezahlten Unterhalt? Oder sind diese Kosten vom laufenden Unterhalt zu bezahlen? Oder müssen beide Elternteile anteilig für diese Kosten aufkommen? Wir klären diese Fragen für Sie, bevor sie zu Konflikten führen!
Ein häufiger Wunsch. Doch geht das?
Ja – von uns Anwälten aus schon.
Doch meistens, bringt das Haus einem der Ehegatten erhebliche Vorteile; würde man da „Haus außen vor lassen“ müsste der andere mehr bezahlen; es ist daher eine wirtschaftliche Frage, ob und in welchen Punkten, das „Haus außen vor bleibt“.
Das selbst bewohnte Haus spielt im Unterhalt und Zugewinn eine Rolle. So mindert sich der Unterhalt für den Ehepartner, der im Eigenheim lebt erheblich. Auch im Zugewinn kann das Haus zu Ansprüchen eines Ehepartners führen. Wir beraten Sie – Sie entscheiden dann, was für Sie die beste Lösung ist.
Und auch wenn Sie sich „nur“ um eine Stufe verrechnet haben – dies sind oft schon 50 € im Monat – auf die Monate und Jahre des Unterhalts bemessen viel Geld! Eine korrekte Unterhaltsberechnung zahlt sich immer aus!
Gesellschaftsrecht
Schon bei der Wahl der Gesellschaftsform, aber auch bei der Führung des Unternehmens, Umschiffung von Risiken und Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern beraten wir Sie.
Sie profitieren hier ganz besonders von unserem Zusammenspiel aus Recht, Steuern, Betriebswirtschaft und Mediation, denn diese Gesamtpaket sichert Ihren Erfolg.
In der due dilligence werden Risiken aus sämtlichen bestehenden Verträgen aus allen Bereichen des Unternehmens geprüft. Arbeitsverträge, Pensionszusagen, langfristige Lieferverträge, Kundenverträge, Marken und Patente, Lizenzverträge sowie Miet- und Leasingverträge, bringen langfristige Bindungen und Kosten mit sich.
Wir prüfen für Sie, ob die Übernahme des gesamten Unternehmens oder nur einzelner Teile sinnvoll ist, und ob ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB mit der Folge dass das gesamte Personal übergeht, verhindert werden kann.
Sie profitieren von unserer Verbindung aus Recht, Steuern und Betriebswirtschaft, weil wir die Risiken bewerten, die sich auf den Kaufpreis auswirken.
Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne, ob Haftungsansprüche bestehen.
Haben Sie deshalb die GmbH gewählt, weil Sie dachten, hier nie persönlich haften zu müssen? Als GmbH-Gesellschafter haften Sie aber im Fall der Insolvenz, wenn Sie beispielsweise Zahlungen aus dem Stammkapital zurückerhalten haben (sog. verbotene Auszahlungen) oder wenn Darlehen, die Sie gegeben haben, an Sie zurückbezahlt wurden.
Gläubigern gegenüber verlieren GmbH-Gesellschafter den Haftungsschutz, wenn Privatvermögen mit Gesellschaftsvermögen vermischt oder die Rechtsform der Gesellschaft unberechtigt ausgenutzt wurde. Entziehen die Gesellschafter der Gesellschaft Vermögen, kommt eine Haftung wegen des sog. existenzvernichtenden Eingriffs in Betracht.
Wir prüfen, ob Haftungsansprüche gegen Gesellschafter bestehen, oder ob ein Vorhaben zu einer persönlichen Haftung führen kann. Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
Die Vertretungsmacht deckt grundsätzlich die gewöhnlichen Geschäftsführungsmaßnahmen. Für außergewöhnliche Maßnahmen müssen alle Gesellschafter zustimmen. Wurde dem GmbH-Geschäftsführer z. B. untersagt, bestimmte Geschäfte abzuschließen, und schließt der Geschäftsführer diese Geschäfte entgegen der Weisung der Gesellschafter dennoch ab, ist das Geschäft wirksam. Der Geschäftsführer haftet aber der Gesellschaft gegenüber persönlich für den verursachten Schaden.
Der Gesetzgeber fordert vom Geschäftsführer, dass er sein Unternehmen kennt. Er hat also ein Risikomanagement für sein Unternehmen zu installieren.
Sowohl Geschäftsführer als auch Gesellschafter profitieren von unserer Verbindung aus Recht, Steuern und Betriebswirtschaft, weil wir die Risiken aus allen drei Bereichen bewerten und Sie so durch unser Controlling die finanzielle Lage des Unternehmens kennen. Als Geschäftsführer und Gesellschafter können Sie vorausschauend agieren und das persönliche Haftungsrisiko vermindern.
Wenn Sie nur gering an der Gesellschaft beteiligt sind, schützen Sie die Minderheitsrechte. So ist z. B. auf Verlangen einer Minderheit eine Gesellschafterversammlung einzuberufen oder Minderheitsgesellschafter können auf Auflösung der Gesellschaft klagen.
Gesellschafter haben auch Pflichten. In finanzieller Hinsicht sind dies vor allem die Einlagepflicht oder – je nach Gesellschaftsform – die persönliche Haftung für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Bei der GbR oder OHG haften Gesellschafter unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft.
Bei der KG haftet hingegen nur der Komplementär persönlich. Der Kommanditist haftet nur mit der Haftsumme, soweit sie im Handelsregister eingetragen ist.
Der GmbH-Gesellschafter hingegen schuldet nur die Einlage und ist – grundsätzlich abhängig von anderen Satzungsregelungen oder einem Gesellschafterbeschluss – nicht zu Nachschüssen verpflichtet.
Die Gesellschafter haben gesellschaftliche Treuepflichten, die z. B. auch ein Wettbewerbsverbot einschließen. Dies kommt schon zum Tragen, wenn sich ein Gesellschafter an anderen Gesellschaften beteiligen oder selbst ein Geschäft gründen will.
Wir beraten Sie über die einzuhaltenden Formalitäten der Ladung und der Beschlussfassung. Gerade im Streitfall müssen die Formalien eingehalten werden, sonst scheitert der Beschluss schon an den Formalitäten.
Wann dürfen Sie Beschlüsse im Umlaufverfahren treffen? Welche Fragen muss die Gesellschafterversammlung entscheiden, z. B. Gewinnverteilung, Vornahme besonderer Geschäfte, Widerspruch zu einer Geschäftsführungsmaßnahme? Welche Mehrheiten sind erforderlich?
In Fällen einer Interessenskollision darf der Stimmberechtigte sein Stimmrecht nicht ausüben (In-sich-Geschäfte, Richter in eigener Sache).
Verstößt ein Beschluss gegen das Gesetz oder die Satzung, kann dieser nichtig oder anfechtbar sein. Ist der Beschluss nur anfechtbar, muss der Gesellschafter ihn im Wege der Klage aktiv anfechten.
Dabei hat er Klagefristen einzuhalten. Anderenfalls gilt der Beschluss als wirksam. Wir prüfen für Sie, ob Formalien eingehalten wurden, ob die erforderliche Mehrheit gegeben ist oder Stimmen unberücksichtigt bleiben und ob der Beschluss gegen die Satzung oder das Gesetz verstößt.
Im Normallfall kein Problem. In schwierigen Zeiten aber spart Ihnen eine Beratung Rechtsstreitigkeiten und Ärger: Wie wir z. B. ein Geschäftsführer richtig abberufen? Wie können notwendige Entscheidungen gefällt werden, wenn Gesellschafter sich sperren? Welche Regelungen sind in der Satzung sinnvoll?
Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft lassen sich durch eine Mediation schnell und effizient schlichten.
Grundsätzlich sieht das Gesellschaftsrecht kein Austrittsrecht vor, abgesehen vom Austritt aus wichtigem Grund. Will ein Gesellschafter aus der Gesellschaft ausscheiden, muss ein wichtiger Grund vorliegen oder er ist auf die Mitwirkung der übrigen Gesellschafter angewiesen. Ein Austrittsrecht kann bereits in der Satzung geregelt werden.
Liegt ein wichtiger Grund vor, kann ein Gesellschafter aber auch – gegen seinen Willen – aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden. Es gibt keine starren Kriterien, wann ein wichtiger Grund vorliegt. Der Verbleib des Gesellschafters in der Gesellschaft darf nicht mehr zumutbar sein. Eine sog. Hinauskündigungsklausel, die eine Kündigungsmöglichkeit ohne sachliche Rechtfertigung schafft, ist jedenfalls unzulässig.
Häufigster Fall für eine personelle Veränderung ist die Anteilsübertragung. Dabei prüfen und verhandeln wir für Sie, wem bereits entstandene Gewinne zustehen, prüfen, ob und für welche Altverbindlichkeiten gehaftet wird, und welche Garantien für die Beschaffenheit des Unternehmens gegeben werden.
Wir verhandeln und erstellen die Verträge zwischen den Beteiligten, beurteilen in unserer Verbindung die rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte, helfen bei der Aufklärung der Anteilseigner und Arbeitnehmer und unterstützen Sie bei einer ggf. erforderlichen Umwandlungsprüfung.
Die Maßnahmen der Umstrukturierung sind z. B. Ausgliederung (Outsourcing), Konzentration auf das Kerngeschäft, Änderung der Marktausrichtung, Einführung eines Bonussystems bzw. Mitarbeiterbeteiligungen oder eines Wissensmanagementsystems.
Wir prüfen die rechtliche und steuerliche Machbarkeit Ihrer Umstrukturierung, bereiten Ihre Kennzahlen und Prognosen so auf, dass Sie vorausschauend entscheiden und planen können. Die Strategie-Beratung haben wir uns auf die Fahne geschrieben. Nur das Zusammenspiel zwischen Recht, Steuern und Wirtschaftlichkeit sichert Ihren Erfolg.
Dies sind nur einige Fragen der Gründungsphase.
Wir beraten Sie bei Ihrer Gründung mit unserer Verbindungrechtlich, steuerlich und betriebswirtschaftlich. Nur so finden Sie die richtige Unternehmensform und vermeiden ungewollte Spätfolgen, wie zu hohe Steuerlast oder Haftungsrisiken.
Während beim share deal das Unternehmen bestehen bleibt und nur der Inhaber des Unternehmens wechselt, müssen beim asset deal alle Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten vom Verkäufer auf den Käufer gesondert übertragen werden. Je nach Gesellschaftsform ergeben sich dabei unterschiedliche rechtliche und steuerliche Auswirkungen, sei es beispielsweise wegen der Haftung für (übergehende) Verbindlichkeiten oder den Übergang von Arbeitsverhältnissen. Vor dem Kauf ist das zu kaufende Unternehmen im Rahmen einer sog. due dilligence ausführlich zu prüfen, um das wirtschaftliche Risiko des Kaufs zu minimieren.
Auch der Kauf eines Unternehmens aus einem Insolvenzverfahren bietet Vorteile. Gerade die Insolvenzordnung gibt Möglichkeiten, das Unternehmen entsprechend dem eigenen Konzept (sog. Erwerberkonzept) umzustrukturieren, die es ohne Insolvenzverfahren nicht ohne weiteres gibt.
Wenn Sie beabsichtigen, ein Unternehmen zu verkaufen oder zu kaufen, prüfen wir für Sie die rechtlichen Risiken, die Sie mit dem (Ver-)Kauf eingehen. Wir erstellen und verhandeln Unternehmenskaufverträge und berücksichtigen dabei die persönlichen, rechtlichen, steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte. Mit einem Unternehmens(ver)kauf gehen erhebliche finanzielle Risiken einher. Ein Unternehmen kauft oder verkauft man nicht jeden Tag. Eine Beratung ist daher Pflicht!
Die Nachfolge zu Ihren Lebzeiten zu regeln hat überzeugende Vorteile:
- Sie leiten die Geschicke Ihres Unternehmens weiterhin.
- Sie bauen einen Nachfolger auf, der Ihr Unternehmen fortführen kann.
- Sie können die Eignung Ihres Nachfolgers prüfen.
- Sie sparen Steuern und schützen Ihr Unternehmen!
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten!
Wir helfen, dass die Gesellschaftsverträge die gewünschte Nachfolge zulassen.
Sofern Sie Sonderbetriebsvermögen oder eine Betriebsaufspaltung haben, gestalten wir so, dass stille Reserven nicht aufgedeckt werden!
Sorgen Sie vor, wofür Sie zu Lebzeiten arbeiten – für Ihr Unternehmen und Ihre Familie!
Leiten Sie die Nachfolge in die Wege.
Ohne Testament vergeben Sie alle Gestaltungsmöglichkeiten – in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht. Fällt das Unternehmen z. B. in eine Erbengemeinschaft, kann dies zur Zersplitterung führen!
Sofern Sie Sonderbetriebsvermögen oder eine Betriebsaufspaltung haben, droht die Aufdeckung stiller Reserven und damit eine massive Steuerbelastung.
Mit einem Testament sichern Sie Ihre Familie ab und sorgen für die Fortführung Ihres Unternehmens. Daneben werden die Gesellschaftsverträge angepasst, damit die Nachfolge so, wie gewünscht, möglich wird.
Sorgen Sie vor, wofür Sie zu Lebzeiten arbeiten – für Ihr Unternehmen und Ihre Familie!
Leiten Sie die Nachfolge in die Wege.
Mietrecht
Dabei ist schon der Einstieg wichtig: Die Miet- oder Pachtverträge sind die Grundlage und einzige Gestaltungsmöglichkeit – nutzen Sie diese Chance.
Gibt es im laufenden Mietverhältnis Probleme – wie Mängel an den Räumen oder werden Mieten nicht bezahlt – greifen wir ein und führen die Sache wieder auf den richtigen Weg zurück.
Wollen Sie das Mietverhältnis beenden oder sich gegen eine Kündigung wehren, übernehmen wir gerne, denn ohne unsere rechtliche Hilfe, drohen lange Auseinandersetzungen mit finanziellen Verlusten.
Mietverhältnisse über Wohnungen können nur ausnahmsweise wirksam befristet werden.
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie als Vermieter einen Vertrag wirksam befristen möchten oder als Mieter einen befristeten Mietvertrag haben, Ihnen ein Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit aber lieber wäre.
Bei Gewerbemietverträgen:
Gewerbemietverträge haben meist eine Laufzeit von mindestens 5 oder 10 Jahren. Wird bei wesentlichen Änderungen oder Ergänzungen des Gewerbemietvertrags die Schriftform nicht eingehalten, kann dieser Formmangel dazu führen, dass die Befristung entfällt – mit der Folge, dass ein unbefristetes Mietverhältnis entsteht!
Lassen Sie sich beraten, wenn Sie sich vorzeitig aus einem Zeitmietvertrag lösen oder Ihren Vertrag wirksam befristen möchten.
Bei Wohnungsmietverträgen ergeben sich außerdem Einschränkungen aus der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Eine Beratung lohnt sich – es geht um Ihr Geld!
Eine Kaution kann z. B. durch eine Bürgschaft oder eine Barkaution erfolgen.
Bei der Vermietung von Wohnraum müssen gesetzliche Vorgaben zur Kaution (Höhe und Anlage) beachtet werden! Wir beraten Sie gerne.
Der Mieter kann Mangelbeseitigung verlangen und solange die Miete zurückbehalten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter den Mangel selbst beseitigen und vom Vermieter Ersatz der entstehenden Kosten verlangen. Ist der Mangel erheblich, kann der Mieter die Miete mindern oder ggf. sogar außerordentlich kündigen und Schadensersatz verlangen.
Wir beraten Sie, welcher Weg effektiv ist!
Vermieter von Wohnungen können vertraglich eine Staffel- oder Index-Miete vereinbaren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Vermieter sogar von Gesetzes wegen die Miete erhöhen. Vorzugswürdig ist aber oft eine einvernehmliche Regelung – wir beraten Sie strategisch!
Bei Gewerberäumen:
Wollen Vermieter von Gewerberäumen die Miete erhöhen, kann eine Änderungskündigung ausgesprochen werden; d. h. das Mietverhältnis wird gekündigt, mit gleichzeitigem Angebot, einen neuen Mietvertrag mit der gewünschten höheren Miete abzuschließen. Diese ordentliche Kündigung kommt aber in der Praxis selten vor, weil Gewerberaummietverträge meist befristet abgeschlossen sind.
Ohne vertragliche Vereinbarung hat der Vermieter von Gewerberaum somit keine Möglichkeit, die Miete und die Nebenkosten anzupassen! Daher sind Mieterhöhungsvereinbarungen unbedingt erforderlich – sei es durch eine Staffelmiete oder eine Index-Klausel.
Wir gestalten dies gerne für Sie!
Hat die Mietsache einen erheblichen Mangel, kann der Mieter die Miete bis zur Beseitigung des Mangels mindern.
Wichtig:
Wird die Miete zunächst vorbehaltlos in voller Höhe weiterbezahlt, kann es sein, dass die Ansprüche des Mieters verfallen.
Kürzt der Mieter die Miete wegen des Mangels zu stark, kann der Vermieter wegen dieses Mietrückstands kündigen.
Daher sollten Sie den Umfang Ihrer Rechte kennen – wir beraten Sie gerne!
Wir beraten Sie schon in einer Erstberatung über Ihre Möglichkeiten.
Mietverträge über Wohnraum dürfen nur eingeschränkt von der gesetzlichen Regelung abweichen. Auch kommt es immer wieder vor, dass „übliche“ Klauseln von der Rechtsprechung gekippt werden.
Wir begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen und erstellen individuelle Verträge, die den neuesten Anforderungen der Rechtsprechung entsprechen.
Über Gewerberäume:
Gerade bei Mietverträgen über Gewerberäume besteht weitgehend Gestaltungsfreiheit; das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, die Verträge genau nach Ihren Wünschen und zu Ihren Gunsten optimal umsetzen!
Kommt es bei vertraglichen Regelungen zu Meinungsverschiedenheiten, prüfen wir für Sie, was wirklich geschuldet ist.
Die Rechtsprechung hat hier genaue Linien entwickelt – wir geben Sie Ihnen an die Hand; nach einer Beratung wissen Sie mehr!
Wir beraten Sie über Ihre Rechte – bereits nach einer Erstberatung wissen Sie mehr!
Die wesentlichen Entscheidungen werden in der Eigentümerversammlung getroffen. Hier können Sie mitbestimmen und ggf. Entscheidungen anfechten.
Dabei sollten Sie als Wohnungseigentümer Ihre Rechte und Pflichten, aber auch die des Verwalters und des Verwaltungsbeirats kennen. Dies vermeidet unnötige Konfliktsituationen.
Wir beraten Sie gerne.
Grundstücke / Immobilien
Sorgen Sie als Käufer/Beschenkter dafür, dass Sie an Ihrem Erwerb lange Freude haben und diese Freude nicht durch Mängel, Schäden, spätere Kosten oder Ärger mit dem Vorbesitzer getrübt wird.
Bei Übergaben innerhalb der Familie muss geklärt werden, wie mit Ansprüchen von Geschwistern umgegangen wird oder wie sich das übergebene Grundstück auf Ihren eigenen Erbteil auswirkt.
Wichtig ist auch, das Grundstück im Fall einer Trennung / Scheidung zu schützen.
Verkaufen Sie ein Grundstück oder Hausgrundstück, wollen Sie danach nicht haften. Möglicherweise wollen Sie das Grundstück auch noch selbst nutzen – Wohnungsrechte und Nießbrauch sind interessant und die Ausgestaltung wichtig – häufig geht es um Ihre Altersvorsorge.
Wir bedenken bei der Vertragsgestaltung nicht nur die offensichtlich wichtigen Punkte wie Haftung und Mängel; wir gestalten Ihren Vertrag so, dass es weder steuerliche Probleme gibt, noch Ansprüche aus der Familie (Geschwister/Ehepartner bei Scheidung etc.) folgen.
Auch wenn es um Rechte wie Nießbrauch oder Wohnungsrecht geht, denken wir über den Tellerrand hinaus – an Streit über Kostentragung und Zahlungsansprüche ebenso, wie die erbrechtlichen Folgen – z. B. Ansprüche von anderen Erben/Familienmitgliedern. Wir klären Sie auch auf, was z. B. mit Nießbrauch/Wohnungsrechten passiert, wenn der Übergeber pflegebedürftig wird und in ein Altenheim muss. Können Sie das Hausgrundstück dann nutzen/verkaufen und bestehen Zahlungsansprüche des Übergebers? Und wann kann eine Schenkung – gerade im Fall von Pflegebedürftigkeit des Übergebers zurückgefordert werden und was können Sie dagegen tun?
Sie profitieren von unserer Erfahrung, weil wir Sie so beraten, dass Sie später keine Sorgen haben.
Häufig müssen in Grundstücks- oder Immobilienverträgen noch mehr Punkte bedacht werden als der bloße Kauf oder die Schenkung / Überlassung: Wie vermeiden Sie unnötige oder zu hohe Steuern? Wie ist die Haftung geregelt? Was passiert bei Überlassungen mit Ansprüchen von anderen Kindern? Soll der Beschenkte Auszahlungen an andere oder Leistungen an den Übergeber (Leibedinge / Rentenzahlungen) erbringen? Soll ein Wohnungsrecht oder Nießbrauch vereinbart werden? Mit welchen Folgen für beide Seiten? Sollen Rückforderungsrechte vereinbart werden oder besser nicht? Vieles, was es zu Ihrem Grundstücks- / Immobilienvertrag zu bedenken gibt!
Wenn schon Vertrag – dann richtig. Wir zeigen Ihnen wie.
Geradezu fatal ist es, wenn ein Wohnungsrecht „einfach mal so“ eingeräumt wird – die Folgen, steuerlich wie erbrechtlich, strafen Sie später empfindlich!
Wir beraten Sie über Folgen, Rechte und Pflichten und damit für oder gegen ein Wohnungsrecht.
Der Nießbrauch ist eine häufige Gestaltung. Sie belastet jedoch das Grundstück und damit dessen Verkaufsfähigkeit und Wert. Geradezu fatal ist es, wenn ein Nießbrauch „einfach mal so“ eingeräumt wird. Die Folgen, steuerlich wie erbrechtlich, spüren Sie später empfindlich!
Bevor ein Nießbrauch vereinbart wird, sollten Sie sich über Kosten und Umfang Gedanken machen. Und nicht zuletzt über die steuerlichen und erbrechtlichen Folgen – eine Überlassung mit Nießbrauch setzt oft nicht die gewünschten Fristen in Lauf. Daher: Besser Sie informieren sich bei uns vorher, als dass Sie nachher das Nachsehen haben.
Oft ist es schon ein „Steuersparmodell“, wenn man den richtigen Zeitpunkt wählt z. B. nach Ablauf von bestimmten Fristen der Eigennutzung oder während der Ehe oder nach einer Adoption.
Auch die Aufteilung des Kaufpreises kann helfen um Steuern zu sparen – ebenso wie die Übernahme von Pflichten (Leibeding etc.) oder die Gewährung von Rechten (Nießbrauch / Wohnungsrecht).
Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten!
Dieser oft „unscheinbare“ oder gar überlesene Satz in Verträgen hat weitreichende Folgen! Hieraus folgen entweder Ansprüche von Geschwistern oder Sie verlieren eigene Ansprüche. Wegen dieses Satzes entbrennen intensive Streitigkeiten – warum? Wir klären Sie auf.
Gleichzeitig müssen Sie als Übergeber entscheiden, ob der Beschenkte sich etwas auf den Pflichtteil anrechnen oder den Erhalt ausgleichen soll. Tun Sie dies nicht, schüren Sie Streitigkeiten innerhalb Ihrer Familie.
Wichtig! Wir sagen Ihnen, was zu tun ist.
Hört sich gut an? Stimmt – aber informieren Sie sich vorher. Nicht selten werden diese Leistungen dann doch nicht gewährt – dies führt zu Problemen – und zwar nicht nur zwischen Übergeber und Beschenktem, sondern auch, weil andere Familienmitglieder oder das Sozialamt / der Bezirk daraus Forderungen stellen.
Vorher bei uns informieren, spart Ihnen später Geld!
Im Erbfall führt das zu jahrlangem Streit und viel Verbitterung. Sie als Schenkender haben es in der Hand bereits bei der Schenkung / Überlassung für Frieden zu sorgen. Nutzen Sie diese Chance – Ihrer Familie zu liebe.
Vorsicht auch bei Rangfragen und wenn die Bank Ihre Grundschuld abtreten kann.
Wir zeigen Ihnen Ihre Rechte und die Grenzen der Bank!
Hier gibt es Lösungen, wie Sie investieren und sich absichern. Wir zeigen Ihnen wie.
Probleme tauchen auf, wenn das Haus wegen eines Todesfalls oder bei einer Scheidung verkauft werden muss. Oder, wenn die Laufzeit des Erbpachtvertrages endet. Wir schützen Sie vor finanziellen Einbußen.
Alle Erben müssen sich nun einig sein – was soll mit dem Grundstück passieren? Verkauf, Übernahme durch einen der Erben oder behält es die Erbengemeinschaft als solche? Wie geht man am besten vor? Wer kümmert sich ab dem Erbfall um das Grundstück (Instandhaltung, Schnee räumen, Garten etc.) und wer entscheidet?
Wir begleiten Sie und helfen mit, damit zügig Entscheidungen getroffen werden.
Hier bietet sich auch besonders eine Mediation an.
Durch unsere Erfahrung als Mediator und Anwalt im Erbrecht sind wir bestens geeignet.
Wenige machen sich die rechtlichen Konsequenzen bewusst. Alleine kann keiner entscheiden. Gerade im Streitfall ein Problem – wer trägt die Kosten von Renovierungen und Instandhaltungen? Und wenn einer nicht renovieren, ausbauen oder vermieten will? Dann müssen Sie es erst unter sich – den Miteigentümern – ausmachen.
Häufiger Streitpunkt: Wenn einer verkaufen will (im Todesfall oder bei Trennung / Scheidung oder wenn Geld wird benötigt wird), der andere aber nicht – dann hilft nur die Versteigerung des Objekts.
Wir beraten Sie und helfen auch per Mediation!
Ein häufiger Wunsch. Doch geht das?
Ja – von uns Anwälten aus schon.
Doch meistens bringt das Haus einem der Ehegatten erhebliche Vorteile; würde man das „Haus außen vor lassen“, müsste der andere mehr bezahlen; es ist daher eine wirtschaftliche Frage, ob und in welchen Punkten, das „Haus außen vor bleibt“.
Das selbst bewohnte Haus spielt im Unterhalt und Zugewinn eine Rolle. So mindert sich der Unterhalt für den Ehepartner, der im Eigenheim lebt erheblich. Auch im Zugewinn kann das Haus zu Ansprüchen eines Ehepartners führen. Wir beraten Sie – Sie entscheiden dann, was für Sie die beste Lösung ist.
Weitere wichtige Gesichtspunkte im Bauvertrag sind:
- Sichern Sie den Fertigstellungstermin mit rechtlich wirksamer Vertragsstrafe ab!
- Regeln Sie, welcher Subunternehmer mit welcher Qualifikation an die Baustelle darf!
- Bestimmen Sie, wer Mehrkosten auslösen darf (Nur der Bauherr oder auch der Architekt?)!
- Vereinbaren Sie Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften!
Mit uns hat Ihr Bauvertrag keine nachteiligen Lücken für Sie!
Mediation
Inkasso / Zwangsvollstreckung
Wir bieten seit 25 Jahren professionellen und speziell an Ihr Unternehmen angepassten Forderungseinzug.
Kann die Forderung nicht eingezogen werden, zahlen Sie mit unserer Inkassopauschale maximal 35 € brutto.
- Wird Ihre Forderung eingezogen, bezahlt der Schuldner die Kosten.
- Wird Ihre Forderung nicht bezahlt, entstehen für Sie nur Kosten in Höhe einer Pauschale von 35 brutto. Hinzu kommen lediglich die Auslagen für Behörden und gew schte Registeranfragen (Handelsregister, Schuldnerverzeichnis).
- Bei unserem Inkasso-Management zahlen Sie im Falle der Nichtbetreibbarkeit nicht die gesetzlichen Gebüren, sondern Sie treten uns Ihren Kostenerstattungsanspruch gegen den Schuldner ab.
- Damit ist Ihre Forderung auch unsere Forderung; Sie und wir haben das gleiche Interesse an der Durchsetzung der Forderung.
- Ihr Schuldner kann nicht darauf spekulieren, dass Ihre Forderung abgeschrieben wird. Mit Geduld, Hartnäkigkeit und Kreativität setzen wir Ihre Forderung durch.
Zahlt der Schuldner nicht, beraten wir Sie über das weitere Vorgehen gegen den Schuldner, z. B.:
- Mahnbescheid/Vollstreckungsbescheid
- Sofortige Kontopfändung
- Kreativität bei der Pfändung
- Verschärfte Pfändung, z. B. bei Betrug
- Pfändung von Forderungen, Internetdomains, etc.
- Grundbucheintragungen per einstweiliger Verfügung, etc.
Verkehrsrecht
Wir übernehmen für Sie die Unfallregulierung mit dem gegnerischen Haftpflichtversicherer, vermeiden dass Sie hier Nachteile erleiden und vertreten Sie, wenn Bußgeld oder sogar strafrechtliche Konsequenzen drohen.
Wir sollten aber frühzeitig eingreifen und uns mit der Behörde in Verbindung setzen, Akteneinsicht beantragen, die Verteidigungsmöglichkeiten prüfen und das weitere Vorgehen mit Ihnen abstimmen.
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten, sollten Sie umgehend unsere anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Wir setzen uns mit der Behörde in Verbindung, beantragen Akteneinsicht, prüfen die Verteidigungsmöglichkeiten und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
Wir beraten Sie kompetent!
Daher: Eine Reparatur hängt von Schadensumfang ab – macht die Reparatur keinen Sinn, liegt ein Totalschaden vor; dann geht es um die Neuanschaffung.
Lassen Sie sich beraten welcher Weg für Sie wirtschaftlich besser ist, bevor Sie die Reparatur in Auftrag geben! Wir übernehmen die Abwicklung mit dem Haftpflichtversicherer, so dass Ihre Rechte gewahrt werden!
Die Schadensberechnung ist kompliziert – wir übernehmen dies und setzten Ihre Ansprüche durch.
Privatpatienten dürfen nicht darauf verwiesen werden, ihre Rechnungen zunächst selbst beim privaten Krankenversicherer einzureichen – die entsprechenden Kosten sind unmittelbar vom gegnerischen Haftpflichtversicherer zu erstatten!
Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt können auch medizinisch notwendige Besuchskosten naher Angehöriger erstattungsfähig sein.
Wir beraten Sie gerne, damit Sie nicht auf Kosten oder Schäden sitzen bleiben!
Vermeiden Sie Nachteile und lassen Sie sich deshalb frühzeitig beraten, wenn Sie zu einer Vernehmung geladen werden. Wir setzen uns mit der Behörde in Verbindung, beantragen Akteneinsicht, prüfen die Verteidigungsmöglichkeiten und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
Ihnen muss also entweder ein Ersatzfahrzeug gestellt werden (Mietwagen) oder Sie haben Anspruch auf finanziellen Ersatz des Nutzungsausfalls.
Voraussetzung ist jedoch, dass Sie das Fahrzeug weiterhin nutzen können und wollen. Außerdem haben Sie selbst eine Schadenminderungspflicht.
Lassen Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und Pflichten beraten – bereits nach einer Erstberatung wissen Sie mehr!
Dazu gehören auch die Kosten, die Sie aufwenden müssen, um den Umfang des Schadens nachzuweisen. Das sind in erster Linie die Kosten eines von der Versicherung (!) unabhängigen (!) Sachverständigen, unter Umständen aber auch nur die Kosten eines Kostenvoranschlages.
Vorsicht: Beauftragen Sie bei einem kleineren Schaden von 500 bis 700 € einen Sachverständigen, verstoßen Sie gegen Ihre Schadenminderungspflicht. Die Folge wäre, dass Sie die Sachverständigenkosten nicht ersetzt bekommen.
Grundsätzlich raten wir, einen unabhängigen Gutachter und nicht den des Versicherers zu wählen.
Lassen Sie sich beraten, bevor die Werkstatt für Sie einen Sachverständigen beauftragt, der möglicherweise der Versicherungswirtschaft und damit Ihrem Gegner nahe steht.
Wir beraten Sie kompetent!
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten, sollten Sie umgehend anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Andernfalls bleibt die strafrechtliche Verurteilung mit allen Folgen bestehen!
Eine anspruchsvolle Materie – lassen Sie sich beraten!
Vertragsrecht / Kauf-und Werkvertragsrecht
Diese Verträge sind natürlich besonders wichtig und deshalb auch auf „Herz und Nieren“ zu prüfen. Sie gehen damit langfristige Bindungen von einigem wirtschaftlichen Gewicht ein.
Aber auch das der Miet- oder Leasingvertrag und Maklervertrag verpflichten.
Schenkungen sind erfreulich – aber nur, wenn sie durchdacht sind – angefangen vom erbrechtlichen Folgen (Ansprüche von Geschwistern oder Kindern, Ausgleich im Erbfall), über Rechte, die sich der Schenker vorbehält bis hin zu unterhaltsrechtlichen und steuerlichen Folgen.
Im Vertragsrecht entwerfen wir Verträge für Sie.
Wir prüfen wir Ihre Rechte, die Folgen des Vertrages und raten Ihnen, wie Sie Ihre Position verbessern.
Wir beraten Sie, wenn eine Seite ihre Pflichten nicht einhält, welche Rechte Sie haben und wann der Vertrag gekündigt oder rückabgewickelt werden kann.
Agieren Sie in der für Sie nach Haftung und Steuerlast richten Rechtsform?
Schützen Sie Ihren Unternehmen vor Gefahren von Außen – also z. B. davon, dass Sie nicht für die Misswirtschaft Ihrer Subunternehmer mit erheblichen Beträgen gerade stehen müssen?
Achten Sie bei Geschäften ins Ausland auf die besonderen Anforderungen an die Sicherheit von Zahlungen und steuerlichen Pflichten?
Wägen Sie bei der Übernahme anderer Unternehmen die Verpflichten die sie übernehmen– auch bei der Kaufpreisgestaltung – ab?
Wir prüfen nicht nur vernetzt die rechtlichen und steuerlichen Anforderung, sondern beraten Sie vorausschauend und lösungsorientiert.
Gestaltungen bei Grundstücksübergaben wie Rückforderungsrecht, Wohnrecht oder ein Nießbrauch sind gut zu überlegen; diese Gestaltungen wirken sich im Erbrecht wie auch im Unterhaltsrecht aus.
Unsere Beratung bringt Ihnen Klarheit!
Ein Darlehensvertrag hat auch steuerliche Konsequenzen!
Durch unsere rechtliche und steuerliche Beratung sind Sie in beiden Bereichen optimal beraten.
Wollen Sie ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen? Wir begleiten Sie angefangen von Bankgesprächen bis zur Prüfung der Darlehensverträge mit Sicherheiten.
Es kann Schenkungssteuer anfallen oder das Geschenk wird auf ein späteres Erbe angerechnet – auch wenn es nicht unbedingt im Vertrag geregelt wird.
Falls der Schenker später ins Pflegeheim muss, kommt möglicherweise das Sozialamt auf den Beschenken zu.
Gerade Schenkungen eignen sich, um vor dem Todesfall Vermögen zu übergeben und für Frieden in der Familie zu Sorgen; aber nur, wenn die Verträge durchdacht sind – sonst bewirken sie das Gegenteil: Ärger und Streit innerhalb der Familie.
Beim Verschenken haben Sie viele Gestaltungsmöglichkeiten – sowohl rechtlich als auch steuerlich.
Informieren Sie sich, damit Ihr Geschenk lange Freude bereitet.
Wir begleiten Sie bei Vertragsverhandlungen und erstellen individuelle Verträge anhand aktueller Rechtsprechung. Kommt es bei vertraglichen Regelungen zu Meinungsverschiedenheiten, prüfen wir für Sie, was wirklich geschuldet ist.
Mit der Einbeziehung der AGB in den Vertrag allein ist es jedoch nicht getan; die AGB müssen auch wirksam sein, was häufig nicht der Fall ist. Denn: AGB dürfen den Vertragspartner nicht einseitig benachteiligen und gerade gegenüber Verbrauchern nicht völlig von den gesetzlichen Grundwertungen abweichen. Dies zeigt sich etwa bei Mängel- und Schadenersatzansprüchen.
Die Rechtsprechung überprüft Ihre Klauseln genau und stellt immer wieder neue Maßstäbe für AGB auf.
Wir messen Ihre bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an der neuesten Rechtsprechung und erstellen individuelle AGB für Sie.
Sie benötigen beispielswiese Klauseln für die Hauptunternehmerhaftung nach § 28 e Abs. 3 SGB IV und § 150 SGB VII: Beauftragen Sie einen Subunternehmer, haften Sie bei Bauwerken ab 500.000 € wie ein Bürge dafür, dass der Subunternehmer die Abgaben für seine Subunternehmer ordnungsgemäß bezahlt. Häufige Fälle sind, dass der Subunternehmer (manche) Arbeitnehmer nicht oder nur mit geringer Stundenzahl angemeldet hat. Der Subunternehmer geht aufgrund der geforderten Nachzahlungen in Insolvenz – und damit haften Sie! Eine unterschätzte Gefahr! Sie haben Auskunftsansprüche gegen Ihren Subunternehmer und sollten durch richtige Vertragsgestaltung für die Einhaltung, Prüfung und finanzielle Absicherung sorgen. Hieran hängt die Existenz Ihres Unternehmens!
Wollen Sie ein Darlehen bei einer Bank aufnehmen? Wir prüfen zunächst Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen und bereiten strategisch die Bankgespräche vor. Dabei prüfen wir den beabsichtigten Verwendungszweck, die vorhandenen Sicherheiten und Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Wir achten darauf, dass Sie wissen, welche Sicherheiten für welchen Kredit haften und darauf, dass nicht Ihr gesamtes Vermögen für alles haftet. Wir begleiten und führen die Bankgespräche. Durch unsere Verbindung von Recht, Steuern und Betriebswirtschaft sind Sie mit uns optimal gerüstet!
Zu den allgemeinen Vertragsinhalten wie Leistungsumfang, Mangel, Rückabwicklung usw. kommen ausländisches Recht und formelle Fragen im internationalen Vertragsrecht.
Wir entwerfen nicht nur internationale Verträge, sondern setzen Ihre Rechte durch. Wir legen Wert auf die praktischen Fragen wie Zahlungssicherung, Sicherheiten von (An-)Zahlungen und die zeitgerechte Lieferung der bestellten Qualität.
Wir führen Verhandlungen und kennen die landestypischen Verhandlungs- und Geschäftsgepflogenheiten.
Mit China unterhalten wir eine rege Kooperation durch unsere Kooperationskanzlei.
Wir prüfen für Sie, ob die Übernahme des gesamten Unternehmens oder nur einzelner Teile sinnvoll ist und ob ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB verhindert werden kann.
Sie profitieren von unserer Verbindung aus Recht, Steuern und Betriebswirtschaft, weil wir die Risiken bewerten, die sich auf den Kaufpreis auswirken!
Erstberatung / Kosten
Sie können zwischen zwei Alternativen wählen:
- die Kurzberatung für 50 € brutto (Dauer 20 Minuten) und
- die ausführliche Erstberatung nach den gesetzlichen Gebühren (derz. 226,10 € brutto); erfahrungsgemäß dauert diese ca. 1-1,5 Stunden
Beide Beratungen dienen dazu, sich eine rechtliche Einschätzung Ihrer Angelegenheit einzuholen und uns kennenzulernen.
Dabei
- beantworten wir Ihre Fragen,
- klären wir Sie über Rechtslage, Chancen, Risiken und Kosten auf,
- geben wir Ihnen Handlungsmöglichkeiten und taktische Tipps für das weitere Vorgehen an die Hand und
- empfehlen Ihnen, wie Sie weiter vorgehen sollen.
Die zeitlich begrenzte Kurzberatung eignet sich für einen kurzen, einfachen Sachverhalt, zu dem wir Ihre wichtigsten Fragen beantworten.
Die ausführliche Erstberatung eignet sich, um Sie eingehend zu beraten. Wir beraten Sie über wichtige und nötige Facetten des Themas, damit Sie nach dieser Beratung einen Überblick über den Stand und Ihre Möglichkeiten haben und Ihre Fragen beantwortet sind.
Wenn ein Mandat zustande kommt, rechnen wir die Kosten dieses ersten Gesprächs auf die gesetzlichen Gebühren zu Ihren Gunsten an.
Gerne können Sie einen Besprechungstermin mit uns vereinbaren. Bitte rufen Sie dazu an, da die Terminsabstimmung / Terminsvergabe telefonisch einfacher ist.

Dr. Kastl Krinner PartmbB Rechtsanwälte
Recht · Mediation · Strategie
Hohe Gred 5
(an der Karlstraße, Neubau
neben der alten Maschinenfabrik Sommer)
5. Stock
84034 Landshut
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Fax: 0871 9627077
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Bearbeiten wir aufgrund unserer Spezialisierung das benötigte Fachgebiet nicht, arbeiten wir in unserem Netzwerk mit den besten Kollegen zusammen, die wir Ihnen gerne empfehlen.